Die Gesuchstellerin reichte am 4. Juli 2024 bei der Vorinstanz eine Stellungnahme ein, in welcher sie sich insbesondere zur Frage der Überschuldung äusserte und um "Aufschub einer allfälligen Konkurseröffnung bis spätestens 31. Juli 2024" ersuchte (VA act. 11 f.). Mit Eingabe vom 10. Juli 2024 äusserte sich die Gesuchstellerin zum Stand des Verkaufs der Geschäftsliegenschaft und zur geplanten Übernahme des Unternehmens (Personal, Aufträge, Warenlager, verbleibendes Anlagevermögen) durch die G._____ AG, S._____. Da die beschriebenen Aktivitäten nicht bis Ende Juli 2024 abgeschlossen werden könnten, sei die allfällige Konkurseröffnung bis am 15. August 2024 aufzuschieben.