Mit unaufgefordert bei der Vorinstanz eingereichter Eingabe vom 19. Juni 2024 nahm die Gesuchstellerin erstmals zur Überschuldungsanzeige Stellung. Sie räumte Liquiditätsprobleme ein und erklärte, dass sie zur Verhinderung oder zumindest zur Reduktion der Überschuldung C._____ mit dem Verkauf der Geschäftsliegenschaft beauftragt sowie dem Treuhänder E._____ die Vollmacht zur Einleitung von Sanierungsbemühungen erteilt habe. Hierauf setzte die Vorinstanz der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 26. Juni 2024 eine Frist von zehn Tagen an, um zur Überschuldung sowie zur in Aussicht stehenden Konkurseröffnung Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen (vorinstanzliche Akten [VA] act. 7).