__ versucht, der Vorinstanz die aktuelle Situation zu schildern, dabei aber nicht weiter Stellung genommen. Mit Verfügung vom 26. Juni 2024 habe die Vorinstanz der Gesuchstellerin mitgeteilt, dass die Revisionsstelle eine Überschuldungsanzeige eingereicht habe, und ihr eine Frist von zehn Tagen zum Nachreichen von Unterlagen angesetzt. Die Gesuchstellerin habe der Vorinstanz mit Schreiben vom 4. Juli 2024 beantragt, mit einer Entscheidung bis mindestens zum 31. Juli 2024 zuzuwarten, damit der Verkauf der Liegenschaft abgeschlossen und somit die Liquidität der Gesellschaft gesteigert werden könne. Auf dieses Schreiben habe sie nie eine direkte Reaktion erhalten.