2. 2.1. Die Gesuchstellerin rügt eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Sie habe am 18. Juni 2024 ohne Vorankündigung von der Revisionsstelle einen eingeschriebenen Brief erhalten, in welchem ihr mitgeteilt worden sei, dass die Revisionsstelle per 11. Juni 2024 eine Überschuldungsanzeige beim Gericht eingereicht habe. Mit kurzem Schreiben vom 19. Juni 2024 habe ihr Verwaltungsrat F._____ versucht, der Vorinstanz die aktuelle Situation zu schildern, dabei aber nicht weiter Stellung genommen.