2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden setzte der Gesuchstellerin mit Verfügung vom 26. Juni 2024 eine Frist von zehn Tagen an zur Einreichung einer Zwischenbilanz zu Fortführungs- und Veräusserungswerten, einer Stellungnahme zur Überschuldung und zur in Aussicht stehenden Konkurseröffnung, einer Stellungnahme zur Frage der Vertretung im bei ihr hängigen Verfahren durch E._____ und der Verkaufsdokumentation der Geschäftsliegenschaft.