3. 3.1. Gegen diesen ihr am 12. Juli 2024 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid reichte die Beklagte am 22. Juli 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau eine Beschwerde ein mit folgenden Anträgen: " 1. Der begründete Entscheid vom 05.06.2024 i.S. definitive Rechtsöffnung der Betreibung Nr. xxx vom 27.11.2023 für die Forderung von CHF 500.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 21.11.2023 sowie für CHF 35.00 Mahngebühren und den Betreibungskosten von CHF 53.30 und Entscheidgebühr von CHF 120.00 sei vollumfänglich aufzuheben.