" 1. 1.1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 27. November 2023) für den Betrag von CHF 500.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 21. November 2023 definitive Rechtsöffnung erteilt. 1.2. Im Übrigen wird das Gesuch abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 120.00 wird der Gesuchgegnerin auferlegt. Der Gesuchsteller wird berechtigt erklärt, diese Kosten in der hängigen Betreibung gemäss Ziff. 1 einzuziehen. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen." -3-