1. 1.1. Der Kläger betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q._____ vom 27. November 2023 für eine Forderung von Fr. 500.00 nebst Zins zu 5 % seit 21. November 2023 sowie Fr. 35.00 Mahngebühren. Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "KBE.2023.5 Entscheid vom 03.07.2023 CHF 300.00; ZSU.2023.72 Entscheid vom 26.06.2023 CHF 200.00". 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 29. Februar 2024 zugestellten Zahlungsbefehl am 11. März 2024 Rechtsvorschlag.