4.2.4. Die von der Beklagten geltend gemachte Verrechnungsforderung wurde mit dem Entscheid des Bezirksgerichtspräsidiums Bremgarten […] vom tt.mm.jjjj (act. 13 ff.) begründet. In jenem Entscheid (Dispositiv-Ziffer 2) wurde die Entscheidgebühr von Fr. 2'000.00 der Beklagten auferlegt und mit dem in jenem Verfahren von der Beklagten geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 14'694.00 verrechnet, so dass aus dem geleisteten Kostenvorschuss eine Restforderung der Beklagten von Fr. 12'694.00 verblieb.