___ GmbH vertreten worden, die Erklärung betreffend Abwicklungskonto vom 7. Oktober 2022 widerrufen worden sowie ungültig, und der Widerruf dem Kläger mitgeteilt worden sei, seien Mitteilungen eines Vollmachtlosen an die Gerichtskasse Bremgarten unwirksam und gälten als nicht erfolgt (Beschwerde, Rz. 7). Die Vorinstanz sei auf ihre Verfahrensfehler und rechtsmissbräuchlichen Entscheide, welche das Rechtsverzögerungsverbot verletzen würden, sowie auf ihre in Rechtskraft erwachsene Ausstandserklärung vom 2. April 2024 zu behaften (Beschwerde, Rz. 8).