" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm. 2023) für den Betrag von CHF 650.35 definitive Rechtsöffnung erteilt. -3- 2. Die Entscheidgebühr von CHF 150.00 wird der Gesuchgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss des Gesuchstellers verrechnet, so dass die Gesuchgegnerin dem Gesuchsteller den Betrag von CHF 150.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgesprochen."