" Rechnung Nr. ccc vom 07. März 2022; Regierungsratsbeschluss Nr. bbb vom tt.mm.jjjj; Beschwerde betreffend Beanspruchung von Härtefallmassnahmen gemäss Sonderverordnung 2 zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsbegehren vom 4. August 2023 ersuchte der Kläger das Bezirksgericht Lenzburg um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 650.35, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten.