Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom tt.mm. 2023) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl vom tt.mm. 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ betrieb der Kläger die Beklagte für den Betrag von Fr. 650.35 nebst Zins zu 5 % seit 7. Mai 2022 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 53.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: