Mit Schreiben vom 12. Juli 2024 teilte die Klägerin der Vorinstanz mit, dass die Forderung per 2. Juli 2024 vollständig bezahlt worden sei und sie auf die Durchführung des Konkurses verzichte (act. 33). Mit Beschwerdeantwort vom 24. August 2024 führte die Klägerin wiederum aus, dass die Forderung inklusive Kosten und Zinsen per 2. Juli 2024 getilgt worden sei und sie auf die Durchführung des Konkurses verzichte. Die von der Klägerin in der Beschwerdeantwort aufgelistete Zahlung ("Fr. 2'194.21, Valuta 12. Juni 2024" und "Fr. 470.14, Valuta 2. Juli 2024") stimmt mit der gesamten Konkursforderung von Fr. 2'664.35 überein (act. 10 f.).