1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes C._____ vom 25. September 2023 für eine Forderung von insgesamt Fr. 7'044.96 (nebst Zins zu 5 % seit dem 20. September 2023 auf den Betrag von Fr. 6'753.35). 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 28. September 2023 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 29. Mai 2024 beim Bezirksgericht Aarau das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung des Regionalen Betreibungsamtes C._____ vom 12. Dezember 2023 dem Beklagten am 13. Januar 2024 zugestellt worden war. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am tt.mm.2024: