Indem bei der TCS-Kostenberechnung keine Amortisationskosten von 10 % des Fahrzeugneuwerts berücksichtigt wurden (mit der Folge tieferer Autokosten), ging die Vorinstanz zwar (ohne weitere Abklärungen) davon aus, dass die Beklagte ein Leasingfahrzeug fährt (vgl. Entscheid der 5. Zivilkammer des Obergerichts ZSU.2022.2 vom 13. Juni 2022 E. 6.1 S. 17). Da die Beklagte aber keine höheren Arbeitswegkosten als die ihr von der Vorinstanz zugestandenen Fr. 480.00 verlangt, drängen sich keine weiteren Abklärungen auf.