In der Parteibefragung gab die Beklagte sodann an, ihr Arbeitsweg betrage pro Strecke 40 km (act. 41), was seitens des Klägers unbeanstandet geblieben ist (act. 42) und worauf die Vorinstanz (angefochtener Entscheid, S. 13) deshalb zurecht abgestellt hat. Indem bei der TCS-Kostenberechnung keine Amortisationskosten von 10 % des Fahrzeugneuwerts berücksichtigt wurden (mit der Folge tieferer Autokosten), ging die Vorinstanz zwar (ohne weitere Abklärungen) davon aus, dass die Beklagte ein Leasingfahrzeug fährt (vgl. Entscheid der 5. Zivilkammer des Obergerichts ZSU.2022.2 vom 13. Juni 2022 E. 6.1 S. 17).