5.2. Es wurde bereits ausgeführt, dass das Abänderungsgericht im Zuge einer Neufestsetzung des Unterhalts auch die unverändert gebliebenen Parameter neu festsetzen kann, sofern dies – aufgrund der Veränderung der Verhältnisse in einem anderen Punkt – als angemessen erscheint (E. 2.2 oben). So ist es auch zulässig, dass (erst) das Abänderungsgericht einem Ehegatten ein hypothetisches Einkommen anrechnet (Entscheid der 5. Zi- - 10 -