4. 4.1. In seiner Berufung hält der Kläger daran fest, dass sich sein Einkommen reduziert habe. Die Provisionen seien tiefer. Er habe die Problematik in seinem Gesuch ausführlich beschrieben und mit den Provisionsabrechnungen belegt. Es lägen nicht bloss Schwankungen, sondern Einbrüche in den Zahlungen vor (Berufung, S. 4 ff.).