Der hälftige Überschussanteil der Klägerin wurde "mangels substantieller Bestreitung" wie bisher auf Fr. 2'400.00 plafoniert. Es resultierte ein Unterhaltsanspruch der Klägerin von neu Fr. 520.00 ab 1. Mai 2024 (Fr. 4'110.00 + Fr. 1'000.00 + Fr. 2'400.00 – Fr. 7'000.00). Entsprechend wurde die Abänderungsklage des Klägers teilweise gutgeheissen. -8-