Fr. 1'600.00 [D._____] und Fr. 555.00 [E._____], "Opportunitätskosten" Fr. 7'935.00), und bei der Beklagten von einem familienrechtlichen Existenzminimum (inkl. Steuern) von Fr. 4'376.00 (Grundbetrag Fr. 1'200.00, Wohnkosten Fr. 817.00, Kommunikations- und Versicherungspauschale Fr. 100.00, Krankenkasse Fr. 876.00, Gesundheitskosten Fr. 84.00, Berufsauslagen Fr. 299.00 [auswärtige Verpflegung Fr. 220.00; Libero-Mo- natsabo Fr. 79.00], Steuern Fr. 1'000.00) und einem Einkommen von Fr. 5'630.00 ausgegangen. Der nach Deckung des Gesamtexistenzminimums verbleibende Gesamtüberschuss wurde der Beklagten sodann nicht zur Hälfte, sondern – aufgrund der letzten ehelichen Lebenshaltung – pla-