" 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs […] wird Ziff. 3 des Entscheids […] vom 10. Januar 2023 aufgehoben, soweit der Unterhalt ab dem 1. Mai 2024 auf Fr. 1'150.00 festgelegt ist. Stattdessen wird der Gesuchsteller verpflichtet, der Gesuchsgegnerin […] monatlich vorschüssig ab 1. Mai 2024 […] Fr. 510.00 zu bezahlen. 1.2. Im Übrigen wird das Gesuch […] abgewiesen. -3- 2. 2.1. [Gerichtskosten Fr. 2'000.00]