2.2. Mit Stellungnahme vom 7. Juni 2024 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung des Abänderungsgesuchs. 2.3. An der Verhandlung vom 13. Juni 2024 vor dem Gerichtspräsidium Q._____ erstatteten die Parteien Replik und Duplik. Es wurden die Parteien und die Zeugen im Scheidungsverfahren, u.a. C._____ (Partner der Beklagten), befragt. 2.4. Mit Entscheid vom 5. Juli 2024 erkannte das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts: