Die Klägerin habe ihnen versichert, dass sie aufgrund der Lage der Wohnung eine höhere Mietzinsreduktion erhalten würden, was in einer ordentlichen Abrechnung passieren würde. Dies sei nicht der Fall gewesen. Ein grosser Teil der versprochenen Mietzinsreduktion sei ihnen nie gewährt worden. Die Klägerin habe ihnen zugesagt, dass sie aus zwei Optionen wählen könnten, entweder 25 % sofortige Mietzinsreduktion während der gesamten Bauphase, wobei dies direkt von der Miete abgezogen würde, oder die Unterstützung bei der Wohnungssuche. Beides sei ihnen nie gewährt worden.