vom 13. Juli 2023 bis zur Kündigung vom 29. August 2023 gar keine Zahlung geleistet. Die Miete für Juli 2023 sei nicht innert Frist von 30 Tagen bezahlt worden. Unter Berücksichtigung der vollkommenen Zahlungseinstellung sowie des Umstands, dass einzig der aufgeführte Ausstand für Juni 2023, nicht aber der separat aufgeführte Ausstand für Juli 2023 unpräzise gewesen sei, erscheine es als überspitzt formalistisch resp. rechtsmissbräuchlich, von der Nichtigkeit oder Rechtsmissbräuchlichkeit der Kündigung auszugehen.