Die Hauptverhandlung dauerte gemäss Verhandlungsprotokoll von 13:47 Uhr bis 18:50 Uhr (act. 79), somit mehr als fünf Stunden. Für ein Eheschutzverfahren erscheint dies überdurchschnittlich lang. Ausgehend davon, dass in einem durchschnittlichen Eheschutzverfahren um die drei -6-