Ein Zuschlag von 20 % gestützt auf § 6 Abs. 3 AnwT sei trotz des mündlichen Vortrags der Duplik gerechtfertigt. Sodann sei das Eheschutzverfahren der Eheleute C._____ insgesamt sehr zeitintensiv gewesen, habe lange sechs Monate gedauert, in denen das Gericht zwei Mal superprovisorische Massnahmen angeordnet habe, welche einschneidende Auswirkungen auf den Ehemann gehabt hätten und mit ihm hätten besprochen werden müssen. Es seien insgesamt vier Unterhaltsphasen zu rechnen gewesen und die Qualifikation bisheriger Zahlungen und Kostenübernahmen hätten zu grossen Diskussionen unter den Parteien geführt.