Die Verhandlungsdauer von 4 Stunden 37 Minuten (13:47 bis 18:50 Uhr) dürfte noch von der Pauschale abgedeckt sein. Somit resultiere eine Entschädigung von Fr. 3'574.60 (inkl. Auslagen von Fr. 224.60) bzw. inkl. Mehrwertsteuer von Fr. 3'857.00 (angefochtene Verfügung, E. 2).