1. In Gutheissung der Beschwerde wird Dispositiv-Ziffer 1 des Entscheids des Gerichtspräsidiums Lenzburg vom 2. Juli 2024 aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: " 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes D._____ (Zahlungsbefehl vom 24. Oktober 2023) für den Betrag von Fr. 3'003.75 nebst Zins zu 3.5 % seit 20.10.2023, Fr. 710.00 (Kosten / Gebühren gem. Veranlagungsverfügung vom 13.09.2018 und Gebührenverfügung vom 30.11.2023) sowie Fr. 598.70 (Verzugszins bis 19.10.2023) definitive Rechtsöffnung erteilt."