1. Mit Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes D._____ (Zahlungsbefehl vom 24. Oktober 2023) betrieb der Kläger den Beklagten für den Betrag von Fr. 3'003.75 nebst Zins zu 3.5 % seit 20. Oktober 2023 (1), Fr. 710.00 (2) sowie Fr. 598.70 (3) zuzüglich Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " 1. Kantonale Steuern 2017, Ordentliche Steuer, Steuerrechnung vom 13.09.2018 2. Kosten / gesetzliche Gebühren 3. Aufgelaufener Zins bis 19.10.2023" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 1. November 2023 zugestellt. Gleichentags erhob der Beklagte Rechtsvorschlag.