1. In Gutheissung der Einsprache wird der Arrestbefehl Nr. 2 der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 15. Januar 2024 aufgehoben. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gläubigerin auferlegt. 3. Die Gläubigerin wird verpflichtet, dem Einsprecher eine Parteientschädigung von Fr. 5'513.70 (inkl. Auslagen und MWSt) zu bezahlen. 2. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 2'250.00 wird der Beklagten auferlegt und mit dem vom Kläger in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet, so dass die Beklagte dem Kläger Fr. 2'250.00 direkt zu ersetzen hat.