rektor; 18. Januar 2016: K._____ und L._____; 28. August 2019: M._____ als stellvertretender Generaldirektor für Finanzen, N._____ als stellvertretender Generaldirektor für technische Angelegenheiten; 9. Juli 2024: O._____ anstelle von N._____). Es ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen Personen um Vertreter der D._____ bzw. des russischen Staates, dem die D._____ mehrheitlich gehört (BB 5, S. 5 ["1. Activities"]), handelt. Mit der Besetzung der Leitungsfunktionen der Bereiche Finanzen und Produktion haben russische Staatsangehörige bei der Beklagten seit Anbeginn Schlüsselpositionen der Geschäftsführung inne. Das Kriterium f) der Auslegungshilfe dürfte damit erfüllt sein.