a) Die natürliche Person, das Unternehmen oder die Organisation kann die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs- oder Leitungsorgans des Unternehmens oder der Organisation formell oder faktisch ernennen und/oder abberufen; b) sie oder es verfügt formell oder faktisch über die Mehrheit der Stimmrechte des Unternehmens oder der Organisation; c) sie oder es hat das Recht, auf das Unternehmen oder die Organisation aufgrund eines mit ihm/ihr geschlossenen Vertrages oder aufgrund einer in seiner/ihrer Gründungsurkunde oder Statuten niedergelegten Bestimmung einen beherrschenden Einfluss auszuüben; - 11 -