stand einer bestehenden Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts seien. Beim Schiedsspruch des LCIA handle es sich um einen Entscheid über die Kostenfolgen eines Schiedsverfahrens, welches vom Kläger am 17. August 2021 – somit vor dem Kriegsausbruch und vor dem Inkrafttreten der Sanktionsverordnung – gegen die Beklagte eingeleitet worden sei. Das Schiedsverfahren weise keinerlei Bezug zu Russland oder zum Krieg in der Ukraine auf. Das Schiedsverfahren habe vor dem LCIA in London stattgefunden.