2. 2.1. Die Vorinstanz führte im angefochtenen Entscheid zusammengefasst aus, die Beklagte lege als Arrestforderung einen "partial final award" vom 2. Februar 2023 und einen "final award (dealing with costs)" vom 28. April 2023 des London Court of International Arbitration (LCIA) ins Recht. Im zweitgenannten Entscheid sei festgelegt worden, dass der Kläger der Beklagten bis zum 12. Mai 2023 Parteikosten im Umfang von GBP 340'563.52 – entsprechend Fr. 368'207.06, umgerechnet zum Kurs im Zeitpunkt des Arrestbegehrens – zu ersetzen habe. Weiter verlange die Beklagte auf dem Betrag von Fr. 368'207.06 Zins von 5 % seit 28. April 2023. Gemäss Art.