2. Eventualiter sei der Arrestbefehl Nr. ddd des Arrestrichters vom 16. Januar 2024 sowie dessen Vollzug (Arresturkunde des Regionalen Betreibungsamts S._____ mit Referenz SB.2024.2) im Umfang sämtlicher Vermögenswerte des Einsprechers bei der C._____ AG aufzuheben. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt. 4. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, dem Einsprecher eine Parteientschädigung von Fr. 5'513.70 (inkl. Fr. 413.15 MWSt.) zu bezahlen.