3. 3.1. Gegen diesen ihm am 4. Juli 2024 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 15. Juli 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Der Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau vom 20. Juni 2024 sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: 1. Es sei der Arrestbefehl Nr. ddd des Arrestrichters vom 16. Januar 2024 sowie dessen Vollzug (Arresturkunde des Regionalen Betreibungsamts S._____ mit Referenz SB.2024.2) in Gutheissung der Einsprache aufzuheben.