" 1. Der Arrestbefehl Nr. 2 vom 15. Januar 2024 wird betreffend Zins zu 5 % seit 28. April 2023 auf Fr. 368'207.06 aufgehoben. Die Forderungssumme lautet neu Fr. 368'207.06 nebst Zins zu 5 % seit 12. Mai 2023. 2. Im Übrigen wird die Einsprache abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 1'500.00, werden dem Einsprecher auferlegt. 4. Der Einsprecher wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin eine Parteientschädigung von Fr. 5'513.70 (inkl. Fr. 413.15 MWSt.) zu bezahlen."