2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Gesuchsgegners." 1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erliess am 15. Januar 2024 den Arrestbefehl im beantragten Umfang (Verfahren SB.2024.2). 1.3. Die Arresturkunde des Regionalen Betreibungsamts S._____ wurde dem Kläger am 17. Januar 2024 zugestellt. 2. 2.1. Mit unbegründeter Arresteinsprache vom 26. Januar 2024 beantragte der Kläger dem Präsidium des Bezirksgerichts Aarau (Verfahren SB.2024.3): -3-