2. 2.1. Mit Gesuch vom 25. März 2024 ersuchte der Kläger beim Gerichtspräsidium S._____ (sinngemäss) unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die betriebene Forderung, allerdings im nunmehr reduzierten Betrag von Fr. 10'960.00 und für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 104.00. 2.2. Mit Stellungnahme vom 23. April 2024 beantragte die Beklagte die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers.