Nachdem der Konkurs über ihn eröffnet wurde, hat der Gesuchsteller entgegen seinen Darlegungen weiterhin Aufträge erhalten, führte er doch in der Klage vom 22. April 2024 auf, er habe für den Beklagten in der Zeit vom 18. September bis 17. November 2023 diverse Arbeitsleistungen erbracht (act. 2). Nachweise über sein Einkommen, die Bilanz bzw. Erfolgsrechnung seiner Unternehmung, Kontoauszüge oder eine Steuererklärung hat er nicht aufgelegt. Seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse sind somit im Dunkeln geblieben. Ebenso fehlen Belege zu seinen Lebenshaltungskosten wie z.B. die Krankenkassenpolice.