Zu den finanziellen Verhältnissen liegen somit einzig das Urteil vom XX. März 2023 sowie die Nachweise zum Einkommen der Ehefrau des Gesuchstellers vor. Der Klage lässt sich entnehmen, dass der Gesuchsteller ein Unternehmen führt, welches Wand- und Bodenbelagsarbeiten verrichtet (act. 1). Nachdem der Konkurs über ihn eröffnet wurde, hat der Gesuchsteller entgegen seinen Darlegungen weiterhin Aufträge erhalten, führte er doch in der Klage vom 22. April 2024 auf, er habe für den Beklagten in der Zeit vom 18. September bis 17. November 2023 diverse Arbeitsleistungen erbracht (act. 2).