Die Vorinstanz forderte den Gesuchsteller mit Verfügung vom 27. Mai 2024 u.a. dazu auf, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und innert Frist von zehn Tagen aktuelle Belege zu Einkünften, Vermögen sowie zu seinen Lebenshaltungskosten einzureichen. Ferner sollte er angeben, wie viele Personen im gleichen Haushalt lebten. Falls der Ehegatte im gleichen Haushalt lebe, seien die Angaben und Belege für beide Ehegatten einzureichen (act. 16).