_ vom 19. Januar 2024 eingereicht. Mit Verfügung vom 27. Mai 2024 sei er über die Mitwirkungspflicht orientiert und aufgefordert worden, Unterlagen zu seinem Einkommen und den Lebenshaltungskosten einzureichen. Der Gesuchsteller sei auf die möglichen Folgen seiner Säumnis hingewiesen worden. Innert Frist habe er mit Eingabe vom 17. Juni 2024 verschiedene Unterlagen eingereicht, darunter hätten sich jedoch keine Belege zu seiner Einkommens- und Bedarfssituation befunden. Damit sei es ihm nicht gelungen, seine finanziellen Verhältnisse ausreichend zu belegen, weshalb er seiner Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei.