Der Gerichtspräsident wolle dem Gesuchsteller das Recht auf ein rechtmässiges Verwertungsverfahren über die Liegenschaft verweigern. Er habe im Verfahren SZ.2024.25 und vorliegend erneut die Prozedur und die Rechtsprechung unzulässigerweise manipuliert, um dafür zu sorgen, dass dem Gesuchsteller möglichst lange die Wasserversorgung verweigert werde.