__ zu erlassen, das Betreibungsamt davon zu dispensieren, diese Kosten und den noch ausstehenden restlichen Kaufpreis von den Ersteigerern einzuziehen, und die rechtswidrigen Grundbucheintragung zu bestätigen. Die bekannten Rechtsverzögerungsmanöver des Gerichtspräsidenten im Verfahren SZ.2024.25 seien mit den anderen prozeduralen Manövern in den vorangegangenen Verfahren vergleichbar, in welchen er jeweils dem Gesuchsteller das rechtliche Gehör verweigert habe, um das Verfahren einseitig zugunsten der Ersteigerer zu beschleunigen. Der Gerichtspräsident wolle dem Gesuchsteller das Recht auf ein rechtmässiges Verwertungsverfahren über die Liegenschaft verweigern.