2. 2.1. Der Gesuchsteller begründet das Ausstandsgesuch damit, dass der Gerichtspräsident seit dem 5. Mai 2023 ein unüberwindbares parteiliches Präjudiz gegen ihn und zugunsten der Ersteigerer des R._____ hege. Dies sei aus mehreren vorangehenden Verfahren bekannt. Dabei sollten die Ersteigerer des R._____ sofort über die Liegenschaft verfügen und der -3-