1. Der Eigentümer des R._____, B._____ veranlasste, dass die Wasserversorgung des Wohnhauses R._____ abgestellt wird. Der Gesuchsteller wandte sich zunächst mit Gesuch vom 31. Mai 2024 (Posteingang: 3. Juni 2024) an das Präsidium des Bezirksgerichts Laufenburg und beantragte superprovisorisch, die Gemeinde Q._____ sei anzuweisen, die Wasserversorgung an seinem Domizil sofort wieder anzuschliessen und zu gewährleisten (SZ.2024.25). Mit elektronischer Eingabe vom 5. Juni 2024 fasste er u.a. zusätzlich B._____ hinsichtlich Wasserversorgung ins Recht, worauf der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg ein neues Verfahren mit diesem als Gegenpartei eröffnete (SZ.2024.28).