4.4.3. Wohnkosten Klägerin 4.4.3.1. Die Vorinstanz erwog zu den Wohnkosten der Klägerin (angefochtener Entscheid E. 6.6.1), diese habe mit ihren Eltern am 3. Juli 2023 einen Mietvertrag über eine 3.5-Zimmerwohnung, die sich im Haus der Eltern befinde, abgeschlossen. Gemäss Mietvertrag betrage der Mietzins Fr. 1'950.00 pro Monat, zuzüglich Nebenkosten von Fr. 250.00. Aus den Bankunterlagen sei ersichtlich, dass die Klägerin am 29. September 2023 und 1. Dezember 2023 jeweils Fr. 1'950.00 sowie am 4. Dezember 2023 Fr. 2'950.00 an ihren Vater überwiesen habe.