und Internet sowie der Kosten für wenige Essen pro Wochen zu Einsparungen in der Höhe von Fr. 600.00 (Grundbetrag alleinstehende Schuldnerin von Fr. 1'200.00 ./. Fr. 600.00) führen sollen. Der von der Vorinstanz angenommene Grundbetrag von Fr. 1'100.00 für einen alleinstehenden Schuldner in Haushaltsgemeinschaft mit erwachsenen Personen (Ziff. I/2. Der Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums [Notbedarf] nach Art.